Zeichnung über die Selbstmorde im Zuge der Frankfurter Homosexuellen-Prozesse. In: Die Freundschaft, Hamburg, Jg. 2, Nr. 3/1951

§ 175 StGB - 20 Jahre legitimiertes Unrecht in der BRD am Beispiel des Strafvollzugs in Wolfenbüttel

In der Gedenkstätte in der JVA Wolfenbüttel wurden in einem bundesweit einmaligen Projekt die Verurteilungen und der Strafvollzug von Männern, die aufgrund des § 175 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt wurden, am Beispiel des Strafgefängnisses Wolfenbüttel untersucht. Grundlage der Forschungsarbeit waren Gefängnisakten, die im Niedersächsischen Landesarchiv am Standort Wolfenbüttel vorliegen. Die Ergebnisse des Projekts wurden 2019 in einer Publikation vorgelegt sowie durch ein Bildungsproramm Teil des pädagogischen Angebots der Gedenkstätte.

Der § 175 stellte männliche Homosexualität bzw. homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe und galt in seiner durch die Nationalsozialisten 1935 verschärften Form in der Bundesrepublik bis 1969 unverändert fort. Ziel war es, nicht nur die Verurteilungen und den Strafvollzug von Männern, die nach § 175 verurteilt wurden, am Beispiel des Strafgefängnisses zu erforschen.

 

 

Darüber hinaus sollte ein Einblick in die Lebenswelt von homosexuellen Männern unter dem Druck der Strafverfolgung gewonnen werden. Schließlich ist zu vermuten, dass die Strafbarkeit homosexueller Handlungen das Sexualverhalten der betreffenden Männer stark beeinträchtigt, aber auch Gegenbewegungen und Aktivismus hervorgebracht hat.

Maria Bormuth war als wissenschaftliche Mitarbeiterin für die Umsetzung des Projekts verantwortlich, das in Kooperation mit „Queeres Netzwerk Niedersachsen“ und im Rahmen der Kampagne "Für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in Niedersachsen" durchgeführt wurde.

Das Projekt wurde gefördert aus Mitteln des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.