Historischer Ort

Zur Zeit des Nationalsozialismus setzte sich das ehemalige Strafgefängnis Wolfenbüttel aus drei Hafthäusern zusammen: das sogenannte „Alte Haus“ wurde von 1820 bis 1823 errichtet. Teile des Gebäudes stammen noch aus dem Jahr 1506 und gehörten im 17. Jahrhundert zur Festungsanlage Philippsberg. In den Jahren 1873 und 1884 wurde das Gefängnis um zwei baugleiche Hafthäuser erweitert: das „Graue Haus“ und das „Rote Haus“. Ab 1937 wurde das Strafgefängnis als Hinrichtungsstätte benutzt.

Nach seinem Umbau im 19. Jahrhundert waren im „Alten Haus“ 38 Gemeinschaftshaftzellen enthalten, in denen zwischen drei und dreißig Gefangene untergebracht wurden. Außerdem gab es Raum für sechs Arrestzellen. Hier wurden Inhaftierte untergebracht, die gegen die Hausordnung des Strafgefängnisses verstoßen hatten. Die anderen baugleichen Hafthäuser boten Platz für jeweils 144 Einzelhaftzellen. 

Bis 1945 war das Strafgefängnis Wolfenbüttel die zentrale Haftanstalt des ehemaligen Freistaates Braunschweig und Teil eines vernetzten Systems von Justizhaftstätten, das weit über die Reichsgrenzen hinausreichte. In vielfacher Hinsicht diente das Gefängnis der Umsetzung der nationalsozialistischen Verfolgungs- und Mordpolitik und der Radikalisierung der Justiz und des Justizvollzugs nach 1933: politische Gegner der Nationalsozialisten, jüdische Männer, Homosexuelle, Zeugen Jehovas, Sinti und Roma, sogenannte "Gemeinschaftsfremde", "Berufsverbrecher" und "Volksschädlinge" sowie Angehörige des Widerstands aus den im Krieg besetzten Gebieten waren hier inhaftiert. Zwischen 1933 und 1945 wurden, bei einer Gesamtbelegungsstärke von 940 Gefangenen, über 15 000 Männer im Hafteingangsbuch verzeichnet.